Familienrecht

In keinem Rechtsgebiet prallen materielle Interessen, verletzte Gefühle und tiefe Sorgen derart aufeinander wie im Familienrecht.

Eine verantwortliche anwaltliche Beratung und Betreuung bei Scheidung und anderen familienrechtlichen Verfahren beinhaltet für uns daher auch immer eine umfassende Würdigung der gesamten Lebenssituation, insbesondere unter dem Blickwinkel der Sorge für die gemeinsamen Kinder.

„Bis dass der Tod euch scheidet“ gilt heutzutage leider für immer weniger Paare. Stattdessen Jahr für Jahr mehr: „Bis dass das Gericht euch scheidet“ – ob man das zum Zeitpunkt der gemeinsamen Glückseligkeit bei der Hochzeit wahrhaben möchte oder nicht.

Rechtsanwalt Oliver Andersch rät daher allen zukünftigen Ehepaaren: „Gehen Sie vor der Hochzeit zum Rechtsanwalt und schließen Sie einen Ehevertrag. Denn wenn es eines Tages zur Trennung oder Scheidung kommen sollte, dann doch wenigstens fair nach gemeinsam vereinbarten Regeln. Das spart viel Geld, schont die Nerven und schafft Raum für einen zumindest anständigen Umgang nach der Scheidung – Ihren Kindern zuliebe“.

Einige Bereiche des Familienrechts in denen Sie sich auf uns verlassen können:

  • Unterhalt
  • Sorgerecht
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Lebenspartnerschaft
  • Scheidung
  • elterliche Sorge
  • Umgangsrecht
  • Kindesunterhalt
  • Adoption
  • Ehegattenunterhalt
  • Verwandtenunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Rentenanwartschaften
  • Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat
  • Eheliches Güterrecht